10 Thesen zu Kinderarbeit

Aide à l’Enfance de l’Inde et du Népal (AEIN) hat ihren Flyer zu Kinderarbeit aktualisiert, in dem die Vereinigung ihre Haltung zum Thema Kinderarbeit anhand von zehn Thesen darlegt.

In Indien und Nepal ist Kinderarbeit weit verbreitet: einerseits arbeiten Kinder im Rahmen der Familie (Haushalt, Landwirtschaft, usw.); andererseits verrichten sie außer Haus, in einem mehr oder weniger gefährlichen Umfeld, Arbeiten gegen Entlohnung.

Grundsätzlich geht AEIN vom Artikel 32 der UN-Konvention von 1989 aus:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Das Kind soll nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren bergen, die seine Erziehung behindern, die seine Gesundheit schädigen oder seiner körperlichen, seelischen, sittlichen oder sozialen Entwicklung entgegen wirken.“

Auf längere Sicht wünscht AEIN sich für alle Kinder ein Aufwachsen ohne Kinderarbeit. Sie sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabung und ihre geistigen sowie körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können.

 

Auszüge aus dem Flyer von AEIN:

Das Abschaffen von Kinderarbeit ist zurzeit nicht realistisch. Ein generelles Verbot würde noch mehr Kinder zu illegalen und ausbeuterischen Arbeiten zwingen (Artikel 1).

In jedem Fall verurteilt Aide à l‘Enfance de l‘Inde Arbeit, die ausbeuterisch, gesundheitsgefährdend, entwicklungshemmend oder sklavenartig ist (Artikel 3).

Hierzu führt unsere Vereinigung zusammen mit lokalen Partnerorganisationen Projekte in Indien und im Nepal durch, die den Kindern aus ärmeren Schichten der Gesellschaft wertvolle Zukunftsperspektiven eröffnen, etwa durch Informationsveranstaltungen über Kinderrechte für die Kinder, ihre Eltern und Personen des öffentlichen Lebens oder durch das Anbieten von Nachhilfestunden für (ehemalige) KinderarbeiterInnen, das Beharren auf die Implementierung des indischen Gesetzes zur allgemeinen Schulpflicht, oder das Organisieren von Kindern und Jugendlichen in Kindergruppen, Jugendparlamenten, usw.

Kinderarbeitern sollten die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsrechte wie den Erwachsenen zustehen. Sie haben ein Recht auf Mitsprache und auf freie Meinungsäußerung in den sie betreffenden Angelegenheiten (Artikel 4).

Die Ursachen von Kinderarbeit und Armut müssen bekämpft werden. Dies ist Aufgabe der lokalen Regierungen. Sie haben für entsprechende Schutzgesetze, sowie für ein funktionierendes, den Bedürfnissenangepasstes Schulsystem zu sorgen (Artikel 6).

Der Flyer kann hier runtergeladen werden oder ist gratis erhältlich bei AEIN: Tel. 47 21 55 oder E-mail: sensibilisation@aein.lu

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