Erhöhte Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Nepal

Unser Projektpartner Women’s Rehabilitation Center (WOREC) setzt sich seit mehr als 26 Jahren für die Rechte der Frauen und marginalisierten Gruppen in Nepal ein, insbesondere für die Bekämpfung der Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, und für die Einforderung ihrer ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte.

Seit Mitte März wurde eine Ausgangssperre wegen der Covid-19 Pandemie in ganz Nepal verhängt, die von der nepalesischen Regierung in regelmäßigen Abständen nun bis zum 2. Juni verlängert wurde. Diese strikte Ausgangssperre hat nicht nur verheerende Folgen für die Einkommens- und Nahrungssicherheit der Menschen, sondern auch eine erhöhte Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist zu verzeichnen.

Allein im Zeitraum vom 24. März bis zum 15. Mai 2020 wurden 336 Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in 33 Distrikten erfasst. Die meisten Fälle sind häusliche Gewalt (198), Vergewaltigungen (48) und soziale Gewalt (29).

Die meisten Täter, die Gewalt gegen Frauen ausüben, sind Ehemänner, Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn. Von den 336 erfassten Fällen, sind in 155 Fällen die Täter Ehemänner und in 67 Fällen Familienmitglieder. Frauen und Mädchen im Alter von 17 bis 25 Jahren sind am stärksten betroffen. 108 Frauen und Mädchen fallen in diese Altersgruppe.

Fälle von Gewalt wurden von WOREC über ihre drei Hotlines, von psychosozialen Beratern, Menschenrechtsverteidigerinnen und lokalen Organisationen dokumentiert.

Um die Gewalt an Frauen und Mädchen einzudämmen, hat WOREC folgende Empfehlungen an die nationalen und lokalen Regierungen gerichtet:

  • ein günstiges Umfeld muss für Frauen und Mädchen geschaffen werden, damit Fälle von Gewalt berichtet und registriert werden. Polizei, Justizausschuss und Vermittlungsausschuss müssen aktiv daran arbeiten, Gewalt zu stoppen und den Zugang zur Justiz sicherstellen.
  • Die lokale Regierung sollte Frauen und Mädchen ermutigen Gewaltfälle zu melden. Sicherheitsmassnahmen und unterstützende Mechanismen, wie eine bedarfsgerechte sichere Unterbringung, Beratung, gesundheitliche und rechtliche Unterstützung müssen fortgesetzt werden.
  • Jede Gesundheitseinrichtung sollte die erforderlichen Dienste für schwangere Frauen, für die Entbindung von Kindern, und die Impfdienste für Kinder wieder aufnehmen. Geburtszentren, primäre Gesundheitszentren und Krankenhäuser sollten mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung für eine regelmäßige Erbringung dieser Dienstleistungen ausgestattet sein. Ebenso sollte der Zugang zu Verhütungsmitteln gewährleistet sein.
  • In jeder Quarantäneeinrichtung sollten psychosoziale Berater den Menschen zur Verfügung gestellt werden.
  • Für schwangere Frauen, junge Mütter, Frauen mit Kleinkindern und ältere Frauen sollten in den Quarantäneeinrichtungen besondere Regelungen getroffen werden. Dabei müssen die Ernährungsbedürfnisse und andere Anforderungen bei der Verteilung von Hilfsgütern berücksichtigt werden.
  • Angesichts der Gefahr von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sollten getrennte Quarantäneräume für sie vorhanden sein.

WOREC bietet Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, sichere Unterkünfte und Hotline-Dienste an. In den sechs Distrikten Morang, Udaypur, Dhanusha, Kathmandu, Dang und Kailali ist jeweils ein Frauenhaus für Gewaltopfer in Betrieb, dies in Zusammenarbeit mit der lokalen Regierung.

AEIN unterstützt WOREC finanziell um diese Hotline-Dienste in den verschiedenen Distrikten anzubieten. Seit der Inbetriebnahme haben sich bereits 594 Menschen bei der Hotline gemeldet und bekamen persönliche Beratungen über Telefon oder in einem der Gesundheitzentren.